Seit mehreren Jahren unterzieht sich das türkische Gesundheitssystem einem echten Wandel und seine Modernisierung und Entwicklung haben dazu geführt, dass die Türkei eines der weltweit führenden Zielländer für medizinischen Tourismus geworden ist. Daher kommt in diesem Land lebenden Ausländern im Allgemeinen eine hochwertige medizinische Versorgung zu, insbesondere im privaten Gesundheitssektor.
Krankenversicherung für in der Türkei lebende Ausländer
Das Krankenversicherungssystem in der Türkei
Unter der Verwaltung des Sosyal Guvenlik Kurumu (SGK) sieht das allgemeine Krankenversicherungssystem (Genel Sağlık Sigortası) unter bestimmten Bedingungen die vollständige Deckung der Gesundheitskosten von Staatsbürgern und Ausländern mit unbegrenzter Aufenthaltsgenehmigung vor:
Wenn sie Mitarbeiter eines türkischen Unternehmens, Angestellte im öffentlichen Dienst oder selbstständig sind.
Wenn sie bestimmten Kategorien angehören (Haushalt mit geringem Einkommen, Flüchtlinge etc.).
Wenn sie bei einer anderen Sachlage beabsichtigen, freiwillig Beiträge an das SGK zu zahlen.
In allen Fällen dürfen die Bewohner, um Versicherungsschutz zu erhalten, von dem Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes keinen Versicherungsschutz mehr beziehen und müssen während der 12 Monate vor ihrem Antrag auf medizinische Versorgung mindestens 30 Tage lang Beiträge an das SKG gezahlt haben.
Das türkische Gesundheitssystem ermöglicht den dort Versicherten, wie folgt davon zu profitieren:
Behandlungen beim Arzt für Allgemeinmedizin oder beim Facharzt (gegen einen geringen Beitrag des Versicherten).
Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen für Kinder bis zu 18 Jahren.
Zahnersatz, der für Arbeitnehmer bis zu einem Satz von 20 % gedeckt ist (die verbleibenden Kosten dürfen 75 % des nationalen Mindestlohns nicht überschreiten).
Medikamente, die im Allgemeinen bis zu 80 % gedeckt sind.
Krankenhauseinweisung im öffentlichen Sektor, für die voller Versicherungsschutz besteht, und nach vertraglicher Vereinbarung im privaten Sektor, bei dem der Versicherungsschutz eher begrenzt ist.
Private Krankenhäuser, die einen Vertrag mit dem SGK geschlossen haben, berechnen im Allgemeinen Prämien (außer in Notfällen), aber diese unterliegen einer Obergrenze. Sie dürfen +200 % des Erstattungssatzes des SGK nicht überschreiten. Somit darf das Krankenhaus für eine Maßnahme, für die das SGK TRY 100 erstattet, nicht mehr als insgesamt TRY 300 in Rechnung stellen (TRY 200 gehen zu Lasten des Versicherten). Zusätzlich wird für jede Behandlungsmaßnahme ein Beitrag von TRY 15 verlangt, der wiederum vom SGK nicht gedeckt wird.
Erfolgt eine Krankenhauseinweisung in eine nicht zugelassene Klinik, ist sie aus dem Leistungskatalog des SGK ausgeschlossen (außer in Notfällen) und die Sätze können zwei bis sechs Mal höher sein als die Höchstsätze im zugelassenen privaten Sektor.
Welche Krankenversicherung sollte man in der Türkei auswählen: lokal oder international?
Um Erstattungen aufzustocken und ihre Auslagen zu begrenzen, sind Bewohner in der Türkei daher gut beraten, wenn sie eine ergänzende Krankenversicherung abschließen.
Lokale private Versicherungsgesellschaften bieten Policen an, manchmal von bestimmten Arbeitgebern mitfinanziert, aber ihr Versicherungsschutz ist häufig auf die Einrichtungen in ihrem lokalen Netz beschränkt.
Mit einer internationalen Krankenversicherung kommt Ihnen umfassenderer Versicherungsschutz zugute, der Ihnen ermöglicht, die Einrichtung, in der Sie behandelt werden, auszuwählen, und Leistungen bietet, die an Ihre Situation als in dem Land lebender Ausländer angepasst sind.