• Veröffentlicht am 9.9.2024
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Krankenversicherung mit einer Erstwohnung in Thailand und einer Zweitwohnung in Deutschland

Wenn jemand seinen ersten Wohnsitz nach Thailand verlegt und in Deutschland (nur) einen Zweitwohnsitz behält, ist zu überlegen, welche Art der Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist? Von Bedeutung bei dieser Beurteilung ist, ob man plant, sich immer wieder für einen kurzen oder längeren Zeitraum in Deutschland aufzuhalten. Es muss also sowohl in Thailand als auch in Deutschland ein hinreichender Krankenversicherungsschutz bestehen.

Sozialversicherung für Deutsche im Ausland

Wie ist man in Thailand krankenversichert?

In Thailand gibt es ein nationales Krankenversicherungssystem, das Universal Coverage Scheme (UCS). Damit ist eine kostenlose öffentliche Gesundheitsversorgung durch das Ministerium für öffentliche Gesundheit sichergestellt. Das gilt aber nicht für Ausländer, außer sie sind bei einem thailändischen Arbeitgeber beschäftigt (s.u.).

Für Ausländer besteht bei einem längeren Aufenthalt (Jahresvisum) die Pflicht, einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz nachzuweisen – sonst wird keine Visa bzw. keine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Für alle anderen empfiehlt sich aber auf jeden Fall eine freiwillige Vorsorge, denn die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine staatliche Einrichtung oder eine private handelt. Diese Kosten können insbesondere bei privater Nutzung recht hoch sein.

Wichtig! Da es keine Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand gibt, kann eine deutsche gesetzliche Krankenkasse keine Kostenerstattung für Leistungen in Thailand vornehmen. Umgekehrt übernimmt die staatliche Krankenversicherung in Thailand keine Krankheitskosten in Deutschland.

Von der gesetzlichen Verpflichtung für Langzeitaufenthalte abgesehen, liegt ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ja immer auch im wohlverstandenen Eigeninteresse jedes Menschen.

Kurzinfo

Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie und liegt in Südostasien. Thailand hat ca. 70 Millionen Einwohner, die Amtssprache ist Thai. Mit Deutschland besteht kein Sozialversicherungsabkommen, aber ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Währung ist der thailändische Baht. Ein Euro entspricht etwa 38 Baht (Stand Dezember 2023).

Beiträge

Die Beiträge für Arbeitnehmer sind gesetzlich festgelegt. Sie betragen fünf Prozent des Bruttoeinkommens und maximal 750 Baht pro Angestellten (rund 19 Euro). Diese Beiträge werden anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer entrichtet.

Dabei entfallen auf die Rentenversicherung drei Prozent, auf die Krankenversicherung 1,5 Prozent und für die Arbeitslosenversicherung werden 0,5 Prozent erhoben.

Alle anderen Ausländer müssen sich über eine private Krankenversicherung absichern. Die Beiträge sind hier sehr unterschiedlich und richten sich insbesondere nach dem Alter und dem Gesundheitszustand.

Leistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung in Thailand bietet folgende (Grund-)Leistungen an:

·        Medizinische Behandlung durch Fach- und Allgemeinärzte

·        Stationäre Behandlung

·        Medikamente

Diese sind in der Regel kostenfrei, also ohne Zuzahlung, bieten aber nur die notwendigen Grundleistungen an.

Die Krankenversorgung in Thailand hat ein sehr unterschiedliches Niveau, je nachdem, ob man sich in einer Großstadt oder auf dem Land befindet.

Versicherung als Arbeitnehmer

Ein wichtiger Grundsatz In der Sozialversicherung ist das Territorialprinzip. So ist geregelt, dass immer das Sozialversicherungsrecht des Landes gilt, in dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Wenn Sie eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in Thailand aufnehmen, wird Ihre Versicherung also nach dem dortigen Recht beurteilt. So muss Ihr Arbeitgeber Sie nach den thailändischen Bestimmungen versichern (UCS). Sie sollten unbedingt prüfen, ob die dadurch verfügbaren gesetzlichen Versicherungsleistungen ausreichen. Wenn nicht, sollten Sie (ggf. zusätzlich) einen privaten Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung) organisieren.

Versicherung als Rentner

Wenn Sie als Bezieher einer deutschen Rente nach Thailand ziehen, endet die Krankenversicherung in Deutschland. Die Rente wird dann als Auslandsrente gezahlt. Um die notwendige Krankenversicherung in Thailand müssen Sie sich dann selbst kümmern.

Wenn Sie schon eine private Krankenversicherung haben

Haben Sie in Deutschland eine private Krankenversicherung abgeschlossen, haben Sie in der Regel auch im Ausland einen Leistungsanspruch. Aber bitte vor der Reise sicherheitshalber prüfen. Denn ein dauerhafter Aufenthalt im Ausland kann von den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein und Sie müssen das ggf. extra versichern. Prüfen Sie bitte auch, ob Ihre Versicherung als Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung nach dem thailändischen Recht anerkannt wird oder Sie dort ggf. noch eine zusätzliche Versicherung benötigen.

Einen zusätzlichen Schutz im Ausland bieten wir Ihnen über unsere Auslandskrankenversicherung auf Dauer an, unabhängig davon, ob Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland haben oder nicht. Mehr dazu finden Sie unter W

Weshalb Sie sich dauerhaft im Ausland aufhalten, ist gleichgültig. Gleich, ob Sie als Rentner, als Arbeitnehmer (mit regionalem Arbeitsvertrag) oder aus anderen Gründen dauerhaft nach Thailand oder in ein anderes Land ziehen – Sie können unseren umfassenden privaten Krankenversicherungsschutz nutzen.

Besuch in Deutschland

Die staatliche Krankenversicherung in Thailand übernimmt grundsätzlich keine Kosten für eine Behandlung im Ausland, also auch nicht in Deutschland. Haben Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen, prüfen Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen. So gibt es private Krankenversicherung in Thailand, die auch im Ausland die Kosten übernehmen, aber das ist nicht immer der Fall. Deshalb sollten Sie besonders darauf achten, dass diese Leistungen eingeschlossen sind.

Wenn der dortige Versicherungsschutz für Sie nicht ausreicht, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht auch, wenn Sie deutscher Staatsbürger mit erstem Wohnsitz im Ausland sind. Mehr Informationen dazu und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter.

Was sonst noch wichtig ist…

Für die Einreise nach Thailand benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Je nach Art und Dauer des Aufenthaltes ist zudem ein Visum erforderlich. Als Tourist benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Aufenthalt nicht länger als 30 Tage dauert, das hängt aber unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für einen längeren oder gar dauerhaften Aufenthalt ist auf jeden Fall ein Visum und eine entsprechende Erlaubnis erforderlich. Das gilt insbesondere, wenn Sie in Thailand tätig werden wollen. Detailinformationen zu den Visa-Regelungen finden Sie unter.

Hier gibt es auch Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Einige Regionen des Landes sollten danach nicht bereist werden.

Bei einem längeren Aufenthalt in Thailand stellen sich zudem steuerrechtliche Fragen, insbesondere, wenn Sie noch Einkünfte in oder aus Deutschland beziehen, zum Beispiel eine Rente oder Mieteinkünfte. Sie sollten sich dann auf jeden Fall vorab steuerlich beraten lassen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.