• Veröffentlicht am 17.9.2024
  • 6min

Erstwohnsitz in Portugal, Zweitwohnsitz in Deutschland – welche Möglichkeiten bestehen für die Krankenversicherung?

Eine der wichtigsten Versicherungen ist für jeden Menschen die Krankenversicherung. Denn im Krankheitsfall können – je nach Art der Krankheit – sehr hohe Behandlungskosten entstehen. Hohe Beträge werden insbesondere fällig, wenn die Behandlung in einem Krankenhaus erfolgt, beispielsweise bei Operationen. Diese Kosten können die meisten Menschen nicht aus ihren Rücklagen oder den laufenden Einkünften tragen. Deshalb sollten Sie Ihren Krankenversicherungsschutz immer kritisch im Blick behalten.

Erstwohnsitz in Portugal, Zweitwohnsitz in Deutschland – welche Möglichkeiten bestehen für die Krankenversicherung?

Welche Art der Versicherung ist für Sie notwendig, wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz im Portugal nehmen und in Deutschland (nur) ein Zweitwohnsitz besteht? Unter anderem kommt es darauf an, ob Sie sich immer wieder für einen kurzen oder längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten wollen. Dann wäre es wichtig, dass Ihr Krankenversicherungsschutz Leistungen sowohl in Portugal als auch in Deutschland umfasst.

Kurzinfo

Portugal ist eine semipräsidentielle Demokratie und liegt in Südwest-Europa und hat ca. 10,5 Millionen Einwohner, die Amtssprache ist portugiesisch. Portugal ist Mitglied der Europäischen Union, die Währung ist der Euro. Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie ist man in Portugal krankenversichert?

In Portugal gibt es eine recht umfassende staatliche Absicherung für den Krankheitsfall. Sie müssen sich dafür im Centro de Saude Ihres Wohnortes anmelden. Unter Vorlage der Anmeldebescheinigung (Attestado de residência) oder der Aufenthaltserlaubnis (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia) erhalten Sie dort Ihre "Krankenversicherungskarte" in Form einer schriftlichen Urkunde mit Ihrer Versicherungsnummer (Documento de Identificação de Utente). Diese legen Sie vor, wenn Sie die gesetzlichen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen wollen.

Für den staatlichen Krankenversicherungsschutz müssen Sie entweder als Arbeitnehmer tätig sein oder Ihren Wohnsitz in Portugal haben. Sonst können Sie – wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind – mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) Leistungen der staatlichen Krankenversorgung in Anspruch nehmen.

Achtung! Auf Madeira und den Azoren gibt es andere Sicherungssysteme.

Beiträge

Die Krankenversicherung in Portugal ist im Wesentlichen steuerfinanziert. Sie müssen also – wenn Sie Ihren Wohnsitz in Portugal haben und sich bei der staatlichen Versicherung angemeldet haben – selbst keine Beiträge zahlen. Das gilt nicht für Arbeitnehmer und nicht für Freiberufler und Selbstständige. Sind Sie Arbeitnehmer, zahlt Ihr Arbeitgeber einen Beitragssatz von 21,4 Prozent - bezogen auf das Entgelt. Als Selbstständiger müssen Sie einen Beitragssatz von 25,2 Prozent auf den Gewinn entrichten. Es gibt aber Mindest- und Höchstgrenzen.

Leistungen

Freie Arztwahl gibt es nur im Rahmen einer privaten Versicherung. Die Behandlung durch die staatliche Krankenversicherung erfolgt grundsätzlich in staatlichen Gesundheitszentren der Gemeinden und Städte, dem Centro de Saúde. Von dort wird bei Bedarf die weitere Untersuchung und Behandlung durch Fachärzte oder im Krankenhaus organisiert. In den Gesundheitszentren müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen.

Versicherung als Arbeitnehmer

Wenn Sie eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in Portugal aufnehmen, gilt das dortige Recht. Sie sind dann automatisch in der portugiesischen Sozialversicherung versichert. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür die Beiträge (s.o.). Nicht immer werden die portugiesischen Versicherungsleistungen Ihren Ansprüchen genügen, so dass Sie (ggf. zusätzlich) einen privaten Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung) abschließen sollten.

Versicherung als Rentner

Wenn Sie eine deutsche Rente beziehen und Ihren Wohnsitz nach Portugal verlegen, sollten Sie vorher bei Ihrer deutschen Krankenkasse das Formular S1 beantragen. Damit melden Sie sich dann bei der staatlichen portugiesischen Versicherung an. Anders als bei der Verwendung der EHIC können Sie über den Vordruck S1 auch Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht zur Behandlung eines Notfalls erforderlich sind.

Wenn Sie schon eine private Krankenversicherung haben

Wenn Sie bereits in Deutschland eine private Krankenversicherung haben, schließt diese in der Regel auch den Leistungsanspruch im Ausland ein. Das ist aber nicht immer so und Sie sollten das sicherheitshalber vor Reisebeginn prüfen. Es kann nämlich sein, dass die Leistungspflicht bei einem dauerhaften Aufenthalt ausgeschlossen ist und extra versichert werden muss.

Auch für eine zusätzliche Absicherung bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland bieten wir eine Auslandskrankenversicherung an. Diese können Sie auch nutzen, wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben. Mehr dazu finden Sie hier

Aus welchen Gründen Sie sich dauerhaft im Ausland aufhalten spielt keine Rolle. Unser Krankenversicherungsschutz steht Ihnen also als Rentner, als Arbeitnehmer (mit regionalem Arbeitsvertrag) und als sonstiger Versicherter zur Verfügung

Besuch in Deutschland

Portugal gehört zur EU. Deshalb muss die dort bestehende Krankenversicherung auch Leistungen in jedem anderen EU/EWR-Staat erbringen. Der Nachweis für diesen Anspruch ist die EHIC, das ist die European Health Insurance Card, also die Europäische Krankenversicherungskarte. Wenn Sie in Portugal versichert sind, können Sie diese bei der staatlichen Krankenversicherung beantragen.

Mit der EHIC können Sie in allen Mitgliedsstaaten der EU (und damit natürlich auch in Deutschland), den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz und in Großbritannien Leistungen in Anspruch nehmen. Allerdings werden nur solche Leistungen erbracht, die während der Dauer des Aufenthaltes notwendig werden. Der Anspruch besteht zudem nur in dem Umfang, wie sie auch ein Einheimischer von seiner dortigen Versicherung bekommen würde.

Wenn Sie in Portugal versichert sind, bedeutet das bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland:

  • dass Sie mit der EHIC die gleichen medizinischen Leistungen wie die Bürger erhalten, die hier bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

  • dass Sie Leistungen nur für akut auftretende Erkrankungen erhalten können.

  • dass Sie die Karte nur bei einem Arzt oder Zahnarzt nutzen können, der als Kassenarzt registriert ist, also nicht bei Privatärzten.

  • dass Sie die Eigenbeteiligungen für Medikamente oder bei Krankenhausbehandlung auch mit der EHIC zahlen müssen, auch wenn es in Portugal hierfür keine Selbstbeteiligung gibt.

  • dass ein Rücktransport aus medizinischen Gründen über die EHIC nicht abgesichert ist.

  • dass die Kosten über die EHIC nicht gedeckt sind, wenn Sie nach Deutschland einreisen, um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen kann es bei chronischen Erkrankungen geben, wenn beispielsweise während des Aufenthaltes in Deutschland eine Dialyse oder eine Sauerstoffversorgung erforderlich ist. Hierfür ist aber eine vorherige Absprache mit der portugiesischen und der deutschen Krankenversicherung erforderlich.

  • dass Sie die EHIC nur für einen bis zu sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland nutzen können.

Wenn Sie zum Arzt, Zahnarzt oder ins Krankenhaus müssen, legen Sie dort die EHIC vor. Zum Schutz vor Missbrauch benötigen Sie zusätzlich einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass etc.) und Sie müssen schriftlich bestätigen, dass Sie nicht zum Zwecke der Behandlung nach Deutschland eingereist sind.

Wenn die Absicherung über die EHIC für Sie nicht ausreichend ist, empfehlen wir den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, hier aber keinen Wohnsitz (mehr) haben. Mehr Informationen dazu und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier