Planen Sie, nach Frankreich, Deutschland, Spanien oder in einen anderen Mitgliedstaat des Schengen-Raums zu reisen? Gleich, ob Sie als Tourist, als Arbeitskraft, als Praktikant oder als Geschäftsreisender unterwegs sind – die Einreise in das Hoheitsgebiet von einem der 27 Unterzeichnerstaaten ist je nach Ihrer Staatsangehörigkeit ggf. bestimmten Bedingungen vorbehalten. Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Reiseversicherung abschließen. Ungeachtet dessen sollten Sie sicherstellen, dass Sie eine Versicherung auswählen, die die Kriterien des Schengen-Visums erfüllt.
Die Reise in einen Schengen-Staat erfordert selbst für einen kurzen Aufenthalt ein Visum (außer wenn Sie Bürger eines der Länder sind, deren Staatsbürger von dieser Anforderung befreit sind). Um alle Einreisebestimmungen einzuhalten, müssen Sie über einen (bis mindestens 6 Monate nach Ihrer geplanten Rückreise) gültigen Reisepass, über einen Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts, einen Nachweis einer Unterkunft etc. sowie über eine Reiseversicherung verfügen.
In der Tat verlangen die Mitgliedstaaten von jedem Reisenden, einen Nachweis über Versicherungsschutz in ihrem Hoheitsgebiet vorzulegen, der Folgendes einschließt:
medizinische Versorgung im Notfall,
Krankenhauseinweisung im Notfall und
Kosten des Rücktransports ins Heimatland aus medizinischen Gründen oder im Todesfall.
Die Schengen-Visum-Versicherung muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein, d. h. höchstens 90 Tage, und mindestens Kosten in Höhe von 30.000 EUR decken.
> Weitere Informationen: Wie man sich ein Schengen-Visum beschafft
Achten Sie darauf, dass Sie vor dem Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung die bereitgestellte Deckung überprüfen. Neben den gesetzlichen Anforderungen ist es ggf. sinnvoll – und kostengünstig –, Ihr Reiseversicherungsangebot durch eine zusätzliche Deckung zu ergänzen:
Gepäckversicherung, die im Fall des Verlusts oder Diebstahls Ihres persönlichen Eigentums Entschädigung leistet.
Haftpflichtversicherung, um Versicherungsschutz bei Sachschäden oder Personenschäden bereitzustellen, die Sie versehentlich Dritten zufügen.
Private Unfallversicherung, die im Fall von Erwerbsunfähigkeit nach einem Unfall einen Pauschalbetrag bezahlt.
APRIL International, Ihr Spezialist für Reiseversicherungen, bietet Ihnen für Ihren Aufenthalt im Schengen-Raum eine Komplettversicherung an. Es handelt sich um eine Versicherung, die alle europäischen Voraussetzungen für ein Schengen-Visum erfüllt. Um die vom Konsulat vorgesehenen Formalitäten zu vereinfachen, stellen wir unmittelbar nach Ihrer Registrierung einen Versicherungsschein aus.
Benötigen Sie erweiterten Schutz? Entdecken Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland oder in einem anderen Staat des Schengen-Raums mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten unser Angebot der MyTravel Versicherung: Heilbehandlungskosten, Rücktransport ins Heimatland, Rechtshilfe, Haftpflicht und private Unfallversicherung ‒ all das fällt unter den Versicherungsschutz!
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