Wer ins Ausland auswandert, kann bei Krankheit oder Unfall auf immensen Behandlungskosten sitzen bleiben, sofern kein geeigneter Versicherungsschutz besteht. In manchen Ländern sind die Kosten so hoch, dass Auswanderer sich nicht einmal eine nötige Behandlung leisten können. Kein Problem, wenn Sie gut versichert sind. Doch gesetzliche Krankenversicherungen und Auslandsreisekrankenversicherungen übernehmen von diesen Kosten oftmals wenig oder mitunter gar nichts. Persönliches Angebot anfordern!
Je nach Funktionsweise des Gesundheitssystems in Ihrem Zielland, können die Kosten für die Behandlung einer Krankheit oder bei einem Unfall “explodieren”. Eine Blinddarmoperation kann in den USA mit bis zu 50.000 US-Dollar zu Buche schlagen, ein gebrochener Arm mit bis 15.000 US-Dollar. In China kostet allein das Erstgespräch mit einem Arzt circa 100 Euro. Darum müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Ihre Versicherung die Rechnung für Sie übernimmt. Tatsächlich erstatten nur wenige Versicherungen diese Kosten.
Je nachdem, wie das Gesundheitssystem Ihres Auswanderungslandes funktioniert, können die Kosten für die Behandlung einer Krankheit oder eines Unfalls explodieren. In den USA einen entzündeten Blinddarm entfernen zu lassen, kann mit bis zu 15.000 US-Dollar zu Buche schlagen, ein gebrochener Arm bis 8.000 US-Dollar. In China kostet allein das Erstgespräch mit einem Arzt circa 100 Euro. Darum müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Ihre Versicherung für Sie zahlt. Tatsächlich erstatten nur wenige Versicherungen diese Kosten.
Im außereuropäischen Ausland werden nur wenige, in der Regel jedoch gar keine Kosten von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme dort gilt nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Wer hier nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt, muss im Erkrankungsfall die Behandlungskosten selbst bezahlen. Ein evtl. Krankenrücktransport wird generell nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Auch dann nicht, wenn mit dem entsprechenden Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Im europäischen Ausland gilt für Auswanderer aus Deutschland zwar prinzipiell die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich automatisch auf der Rückseite jeder Krankenkassenkarte befindet, jedoch übernimmt diese nur Kosten von Notfallbehandlungen oder einfachen Basisleistungen.
In den Fällen, in denen die Kostenübernahme möglich ist, fallen häufig Bearbeitungsgebühren an und Auswanderer müssen lange auf die Rückerstattung warten. Des Weiteren ist eine Kostenübernahme nur bei öffentlichen medizinischen Einrichtungen möglich und die Erstattungen sind auf die deutsche Gebührenordnung begrenzt. Im Fall einer stationären Heilbehandlung, die erhebliche Kosten mit sich bringen kann, muss in den meisten Fällen ebenso in Vorkasse getreten werden.
Viele Auswanderer glauben, dass eine Reisekrankenversicherung für Ihre Versicherungsbedürfnisse ausreichend ist. Dabei ist ihnen nicht klar, dass eine Reisekrankenversicherung nicht mit einer Auslandskrankenversicherung zu vergleichen ist und in vielen Situationen erhebliche Mängel aufweisen kann.
Eine Reisekrankenversicherung ist hauptsächlich für kurzfristige Auslandsaufenthalte geeignet und in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Dennoch stellen sich viele Auswanderer mit dieser Lösung zufrieden und folgen der irrigen Annahme, in allen Fällen bestens abgesichert zu sein, auch wenn sie sich mehrere Monate oder sogar Jahre im Ausland aufhalten. Sie gehen von dem klassischen Prinzip aus: “Es wird mir schon nichts passieren.” Die Leistungen sind stark eingeschränkt und mitunter mit hohen Selbstbehalten verbunden. Wie wenig diese Versicherungen leisten, zeigt sich dem Auswanderer oft erst, wenn es zu spät ist.
APRIL International bietet speziell für Auswanderer konzipierte Krankenversicherungslösungen an, die sich an die Bedürfnisse und Anforderungen der zu versichernden Personen anpassen. Ob bereits im Ausland oder noch in der Vorbereitungsphase, ob mit oder ohne Wohnsitz in Deutschland, die Versicherungen können ganz einfach online abgeschlossen werden.
Die modulare Krankenversicherungstarife ermöglichen sogar einen zeitlich unbefristeten Versicherungsschutz. Von Assistance-Leistungen über Haftpflicht bis zu Sterbekapital und Krankentagegeld, die Versicherungslösungen von APRIL International bieten einen kompletten, sehr leistungsstarken und umfassenden Versicherungsschutz für sämtliche Anforderungen, der sich an alle Arten von Auslandsaufenthalten richtet.
Stationäre Heilbehandlungen können direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet werden, die Versicherten müssen nicht in Vorkasse treten. Rechnungen für ambulante Heilbehandlungen können über die Mobile-App Easy Claim eingereicht werden. Keine Postlaufzeiten oder Versandkosten sondern schnelle Erstattung. Der APRIL- Service ist weltweit und rund um die Uhr erreichbar. Die mehrsprachigen Serviceteams betreuen die Versicherten persönlich in ihrer Muttersprache.
Egal, ob Sie sich schon im Ausland befinden, Ihren Auslandsaufenthalt planen oder auswandern möchten, unsere Berater stehen Ihnen gerne per Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Internetseite zur Verfügung: Wählen Sie zwischen einer Auslandskrankenversicherung für einen befristeten Aufenthalt bis zu 1 Jahr oder für einen unbefristeten Aufenthalt.