Welche Absicherung ist möglich und sinnvoll, wenn jemand seinen ersten Wohnsitz im Zypern hat und in Deutschland (nur) ein Zweitwohnsitz besteht? Dabei ist mitentscheidend, ob man sich immer wieder für einen kurzen oder längeren Zeitraum in Deutschland aufhält. Es ist also wichtig, dass sowohl in Zypern als auch in Deutschland ein Krankenversicherungsschutz besteht.
Zypern ist eine geteilte Insel. Der südliche Teil ist ein eigenständiger Staat und ist Mitglied der EU. Der Norden der Insel ist türkisch besetzt – dort gilt das EU-Recht nicht, sondern die türkischen Vorschriften. Diese Regelungen sind am Ende dieses Beitrags dargestellt. Kasten
Zypern teilt sich in den unabhängigen südlichen (griechischen) Teil, der zur EU gehört und den nördlichen, türkisch besetzten Teil. Im Süden leben etwa 930.000 Einwohner, im Norden sind es 300.000 Menschen.
Die Währung im Süden ist der Euro, im Norden offiziell die türkische Lira, tatsächlich aber auch der Euro und das britische Pfund. Ende Kasten
In Zypern gibt es einen staatlichen Gesundheitsdienst, das National Health System – NHS. Dies ist in erster Linie steuerfinanziert und steht grundsätzlich allen Bürgern in Zypern zur Verfügung. Das sind alle Bürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz in der Republik Zyperns haben und in eine der folgenden Kategorien fallen:
Zypriotische Bürger
Europäische Bürger, die arbeiten oder über das Recht auf Daueraufenthalt verfügen
Drittstaatenbürger (nicht-EU Bürger), die über das Recht auf Daueraufenthalt oder das Recht auf Gleichbehandlung verfügen
Die Krankenversicherung in Zypern ist durch Steuern finanziert. Sie müssen also – wenn Sie die Voraussetzungen für die Versicherung erfüllen – selbst keine Beiträge zahlen. Eine Ausnahme besteht für Arbeitnehmer. Für diese wird ein Krankenversicherungsbeitrag erhoben, maximal aus einem Einkommen von 180.000 Euro jährlich. Dabei zahlen Sie als Arbeitnehmer 2,65 %, Ihr Arbeitgeber 2,9 % - bezogen auf das Entgelt. Neben dem Arbeitsentgelt sind auch andere Einnahmen, z.B. Dividenden, Mieteinnahmen, Zinsen beitragspflichtig – mit unterschiedlichen Beitragssätzen.
Um die Leistungen des NHS erhalten zu können, müssen Sie sich dort registrieren lassen. Für die ärztliche und zahnärztliche Behandlung haben Sie grundsätzlich die freie Arztwahl, allerdings nur für Ärzte, die beim NHS unter Vertrag stehen. Der Zugang zu Fachärzten erfolgt in der Regel durch eine Überweisung des Allgemeinmediziners, eine direkte Inanspruchnahme ist mit Zahlung einer Gebühr möglich. Eine Eigenbeteiligung gibt es in Form von geringen Pauschalen, beispielsweise bei Facharztbesuchern (6 Euro) oder Besuchen in der Notaufnahme (10 Euro). Es gibt unterschiedliche jährliche Höchstbeträge (maximal 150 Euro).
Beim Zahnersatz gibt es ähnliche Regelungen, Zahnersatz wird nur für einkommensschwache Personen übernommen.
Eine Krankenhausbehandlung ist – außer in Notfällen – durch eine ärztliche Überweisung möglich. Es besteht freie Wahl, allerdings muss es sich um ein Vertragskrankenhaus handeln. Eine Eigenbeteiligung gibt es nicht.
In der Sozialversicherung gilt grundsätzlich das Territorialprinzip. Das bedeutet, dass immer das Sozialversicherungsrecht des Landes gilt, in dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Wenn Sie eine Beschäftigung bei einem zypriotischen Arbeitgeber aufnehmen, gilt das dortige Recht. Also werden Sie in der zypriotischen Sozialversicherung versichert und nicht in Deutschland. Sie sollten also prüfen, ob die dortigen Versicherungsleistungen ausreichen, oder ob Sie (ggf. zusätzlich) einen privaten Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung) benötigen.
Alle, die in Zypern arbeiten, müssen sich - unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz - beim zuständigen Bezirksarbeitsamt (District Labour Office) für die Sozialversicherung anmelden. Das Bezirksarbeitsamt stellt dann eine Gesundheitskarte aus. Die Beitragszahlung läuft dann direkt über Ihren Arbeitgeber. Sie sind dann nicht nur in der Krankenversicherung Mitglied, sondern es werden auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Wenn Sie als Bezieher einer deutschen Rente nach Zypern ziehen, lassen Sie sich vorher von Ihrer deutschen Krankenkasse das Formular S1 mitgeben. Damit können Sie sich dann beim NHS anmelden.
Bei einer in Deutschland bestehenden privaten Krankenversicherung besteht in der Regel der Leistungsanspruch auch im Ausland. Das sollten Sie aber vor der Reise sicherheitshalber prüfen. Mitunter ist nämlich ein dauerhafter Aufenthalt ausgeschlossen und muss ggf. extra versichert werden.
Für eine zusätzliche Absicherung im Ausland bieten wir auch eine Auslandskrankenversicherung auf Dauer an, unabhängig davon, ob Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland besteht oder nicht. Mehr dazu finden Sie hier
Auf den Grund des dauerhaften Auslandsaufenthaltes kommt es dabei nicht an. Ob Sie also als Rentner, als Arbeitnehmer (mit regionalem Arbeitsvertrag) oder aus anderen Gründen dauerhaft nach Zypern oder in ein anderes Land ziehen – unser umfassender privater Krankenversicherungsschutz steht Ihnen zur Verfügung.
Zypern ist Mitglied der EU. Und für diese Staaten gilt: Die in einem Land bestehende Krankenversicherung muss auch Leistungen in jedem anderen EU/EWR-Staat erbringen. Das geschieht in der Regel über die die EHIC, das ist die European Health Insurance Card, also die Europäische Krankenversicherungskarte. Wenn Sie in Zypern versichert sind, erhalten Sie die Karte beim NHS.
Die EHIC gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU (und damit natürlich auch in Deutschland), den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz und in Großbritannien. Aber es gibt eine wichtige Einschränkung: Es werden nur Leistungen erbracht, die während der Dauer des Aufenthaltes notwendig werden und nur in dem Umfang, wie sie auch ein Einheimischer von seiner dortigen Versicherung bekommen würde.
Wenn Sie in Zypern versichert sind und sich vorübergehend in Deutschland aufhält, bedeutet das:
Sie erhalten mit der EHIC die gleichen medizinischen Leistungen wie die Bürger, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, aber nur für akut auftretende Erkrankungen.
Die Karte gilt nur bei einem Arzt oder Zahnarzt der als Kassenarzt registriert ist, also nicht bei ausschließlich privat abrechnenden Ärzten.
Die Eigenbeteiligungen für Medikamente oder bei Krankenhausbehandlung müssen Sie auch mit der EHIC zahlen. Das gilt selbst dann, wenn Sie in Ihrer Versicherung in Spanien keine Selbstbeteiligung zahlen müssen.
Ein Rücktransport aus medizinischen Gründen ist über die EHIC nicht abgesichert.
Wenn Sie nach Deutschland einreisen, um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, sind die Kosten nicht über die EHIC gedeckt. Ausnahmen kann es – nach vorheriger Absprache und Zustimmung der zypriotischen und der deutschen Krankenversicherung – bei chronischen Erkrankungen geben, wenn beispielsweise während des Aufenthaltes in Deutschland eine Dialyse oder eine Sauerstoffversorgung erforderlich ist.
Die EHIC gilt nur für einen Aufenthalt in Deutschland bis zu sechs Monaten.
Die EHIC können Sie direkt beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus zur Behandlung vorlegen. Zusätzlich müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass etc.) ausweisen und auf einem Mustervordruck schriftlich erklären, dass Sie nicht zum Zwecke der Behandlung nach Deutschland eingereist sind.
Ist diese Form des Versicherungsschutzes für Sie nicht ausreichend, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht auch, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind. Mehr Informationen dazu und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Nordzypern gehört – anders als der südliche Teil – nicht zur EU. Deshalb gilt dort die EHIC nicht. Es gibt im Norden ein gutes Gesundheitssystem nach europäischen Standards. Grundsätzlich gelten aber dort die europäischen Regelungen nicht, sondern die der Türkei.
Eine (gesetzliche) Krankenversicherung wird automatisch mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgeschlossen. Der Beitrag dafür liegt bei ca. 100 Euro pro Jahr. Damit sind allerdings nur die notwendigsten Leistungen abgedeckt. Ein umfassender Schutz kann durch zusätzliche Versicherungen erlangt werden.
Arbeitnehmer werden über den Arbeitgeber pflichtversichert. Dazu gehört auch die staatliche Krankenversicherung.
Wichtig! Da Nordzypern nicht als Staat anerkannt ist (außer von der Türkei), gilt das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen dort nicht. Die entsprechende Anspruchsbescheinigung (T/A11) für die Türkei kann dort nicht verwendet werden. Aufgrund der besonderen Situation Nord-Zyperns (keine Anerkennung als Staat durch andere Staaten), sollte man sich auf die dortige Absicherung möglichst nicht verlassen. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Die Leistungen sind – je nach Art der Versicherung – unterschiedlich. Die medizinische Versorgung ist durchaus auf europäischem Standard, aber eben nicht immer durch die staatliche Versicherung gedeckt.
Da es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, müssen Sie sich um Ihren Krankenversicherungsschutz selbst kümmern. Sie sollten sich dabei nicht auf die staatlichen Leistungen verlassen, sondern eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Auch wenn Sie in Nord-Zypern krankenversichert sind, nützt das für einen Aufenthalt in Deutschland nichts, weil es kein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen gibt. Bei einer Auslandskrankenversicherung sollten Sie daher unbedingt darauf achten, dass diese auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland für notwendige Krankenbehandlungen aufkommt.