Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt seit dem 1. Juni 2004 die Formulare E110, E111, E119 und E128. Die EHIC dient als Nachweis, dass Sie krankenversichert sind, und ermöglicht die Übernahme Ihrer Behandlungskosten in Europa.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card EHIC) dient in den meisten europäischen Ländern als Nachweis, dass Sie krankenversichert sind. Sie bietet allerdings nur eine absolute Grundversicherung innerhalb eines befristeten Zeitraums. Notwendige Rücktransporte oder die Inanspruchnahme von Behandlungen in Privatpraxen und -kliniken werden nicht erstattet – selbst wenn das staatliche Gesundheitssystem Ihres Ziellandes mangelhaft oder völlig überlastet ist. Mit der EHIC müssen Sie in vielen Fällen Kosten verauslagen; nicht einmal die spätere Erstattung Ihrer Behandlungskosten ist im EHIC-System selbstverständlich.
Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt seit dem 1. Juni 2004 die Formulare E110, E111, E119 und E128. Die EHIC dient als Nachweis, dass Sie krankenversichert sind, und ermöglicht die Übernahme Ihrer Behandlungskosten in Europa. Die Europäische Krankenversicherungskarte können Sie in den meisten europäischen Ländern einsetzen, wenn Sie zum Vertragsarzt oder in ein Vertragskrankenhaus gehen. Es gibt aber auch einige europäische Länder, in denen die EHIC nicht gilt.
Die EHIC gilt in den folgenden Ländern:
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Kroatien*
Luxemburg
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Malta
Mazedonien*
Montenegro*
Niederlande
Nordirland
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Serbien*
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn und Zypern (griechischer Teil).
Außerdem gilt sie für die Hoheitsgebiete von EU-Staaten wie beispielsweise: Martinique, Madeira, Azoren, Grönland oder Gibraltar.
*In Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC nur eingeschränkt.
Sie reisen in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz? Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen, und Ihre Heilbehandlungskosten werden gemäß den in Ihrem Gastland geltenden Gesetzen übernommen.
Mit der EHIC können Sie also vor Ort behandelt werden und müssen deswegen nicht in Ihr Heimatland zurückkehren. Sie bietet allerdings nur für medizinisch notwendige Behandlungen während einer befristeten Aufenthaltsdauer Versicherungsschutz.
Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind, müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen: Sie erhalten Ihre EHIC von Ihrer Krankenkasse; sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.
Legen Sie Ihre EHIC bei einem Arztbesuch, in der Apotheke und wenn Sie ein Krankenhaus des staatlichen Gesundheitswesens aufsuchen, vor. Ihre Behandlungskosten werden gemäß den in Ihrem Aufenthaltsland geltenden Gesetzen und Regularien übernommen.
In Abhängigkeit von Ihrem Gastland werden die Behandlungskosten entweder direkt von der Sozialversicherung des Landes übernommen, oder Sie verauslagen die Kosten zunächst und erhalten sie anschließend von der Sozialversicherung vor Ort erstattet.
Die EHIC bietet lediglich eine Grundversicherung für kurze Reisen ins europäische Ausland. Sie weist eine Reihe von Nachteilen auf:
·Die Höhe der Erstattungen basiert auf den Tarifen und Bestimmungen, die in Ihrem Gastland gelten. In einigen Ländern sind Gesundheitsdienstleistungen sehr teuer und Erstattungen begrenzt.
Im EHIC-System werden nur Leistungen erstattet, die innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens erbracht wurden. Die EHIC können Sie also nur einsetzen, wenn Sie zu einem Vertragsarzt oder in ein Vertragskrankenhaus gehen. Die Inanspruchnahme von Leistungen bei Privatärzten oder -kliniken ist ausgeschlossen. In einigen Ländern dauert es aber sehr lange, bis man einen Termin bei einem Arzt oder in einer Klinik der öffentlichen Gesundheitsversorgung erhält. Die Behandlung in privaten Praxen ist dann die einzige Möglichkeit, rechtzeitig behandelt zu werden. Die hohen Kosten der privaten Behandlung müssen Sie dann zu 100 % selbst tragen.
Die EHIC deckt Ihre Kosten nicht, wenn Sie eine Reise speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung unternehmen.
Sie gilt nur in den europäischen Ländern und nur für den begrenzten Zeitraum von einem Jahr.
Krankenrücktransporte in Ihr Heimatland können mit der EHIC nicht in Anspruch genommen werden. Sie können also entweder nur im Ausland behandelt werden (zu den dortigen Preisen und Bedingungen) oder Sie zahlen Ihren Rücktransport selbst.
Um zu vermeiden, dass die hohen Behandlungskosten zu Ihren Lasten gehen oder Sie gar auf eine wichtige Behandlung verzichten müssen, empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Auslandskrankenversicherungen von APRIL International enthalten umfangreichen Versicherungsschutz, der alle Lücken der EHIC schließt und darüber hinaus viele Zusatzleistungen bietet.
Neben den Risiken durch mangelhaften Versicherungsschutz sind mit der EHIC oftmals auch Stress und Wartefristen verbunden. In vielen Fällen müssen Sie die Behandlungskosten zunächst verauslagen. Das Einreichen der Belege, die Prüfung des Vorgangs durch die Krankenkasse und schließlich die Erstattung der Summe (komplett oder nur zum Teil) können für Sie in einer Situation, in der Sie sich eigentlich um Ihre Gesundheit kümmern sollten, durchaus kompliziert werden. APRIL International bietet deswegen die direkte Übernahme aller Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt über 24 Stunden (einzige Ausnahme ist die Ergänzungsversicherung zur Sozialversicherung). Sie werden finanziell nicht belastet. Für alle anderen Versicherungsfälle (auch bei privater Behandlung) nutzen Sie die eigene App, mit der Sie einfach und schnell alle Belege digital einreichen. So können wir Ihre Kosten innerhalb kürzester Zeit erstatten.
Mit einer Auslandskrankenversicherung von APRIL International sind Sie sehr viel besser versichert als mit der EHIC. Sie garantiert umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Heilbehandlungskosten, sogar im privaten Sektor. Die Auslandskrankenversicherungen von APRIL International schließen alle Lücken des mangelhaften Versicherungsschutzes der EHIC. Darüber hinaus sind Sie durch eine ebenfalls enthaltene Rücktransport- und Haftpflichtversicherung zusätzlich geschützt – zum Beispiel bei Schäden, die Sie anderen zufügen, bei Gepäckdiebstahl und anderen schwierigen Situationen, die typischerweise im Ausland auftreten können. Die Versicherung können Sie einfach online abschließen, und zwar auch, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden (einzige Ausnahme: USA).