Kostengünstige Reisekrankenversicherungen sind nur für kurzfristige Urlaube ausgelegt und eignen sich keinesfalls für Langzeitreisende und Expats. Die Reisekrankenversicherung weist – im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung – viele Versicherungslücken und Servicemängel auf. Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Unterschiede zwischen Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung und zeigen auf, was dies für Langzeitreisende und Expats bedeutet.
Ein plötzlicher Verkehrsunfall, eine heimtückische Virusinfektion – Reisekrankenversicherungen bieten für solche Notfälle preiswerten Schutz. Leider ist vielen Deutschen nicht klar, dass sich diese Versicherungen nur für herkömmliche Urlaubsreisen von wenigen Wochen eignen. Langzeitreisende und beruflich vorübergehend im Ausland tätige Expats brauchen jedoch eine völlig andere Versicherung, nämlich die sogenannte Auslandskrankenversicherung. Nur diese bietet den umfangreichen Schutz, den wir von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland gewohnt sind.
Wie kommt es zu der Verwechslung von Reise- und Auslandskrankenversicherung? Im Reiseversicherungsmarkt mangelt es deutlich an Transparenz. Selbst in den Medien wird nicht klar zwischen den Leistungen von preiswerten Reisekrankenversicherungen auf der einen Seite und Auslandskrankenversicherungen als Vollversicherungen auf der anderen Seite unterschieden. So kommt es unter Auslandsreisenden und Auswanderern immer wieder zu irrigen Annahmen. Sie erwarten, dass die von ihnen abgeschlossenen kostengünstigen Reisekrankenversicherungen jenen Schutz bieten, den sie in Deutschland von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erwarten können.
Doch die preiswerten Reisekrankenversicherungen sind im Unterschied zu Vollversicherungen nur für Notfallbehandlungen vorgesehen. Impfungen, Vorsorge- oder Routineuntersuchungen – etwa während der Schwangerschaft oder bei chronischen Erkrankungen – muss der Kunde aus eigener Tasche bezahlen. Leistungen für Sehhilfen und Zahnersatz werden ebenfalls nicht oder nur in geringem Umfang erstattet.
Wer sich länger in einem Land aufhält, braucht eine leistungsfähige Auslandskrankenversicherung. Ihre Versicherung muss nicht nur im absoluten Notfall zahlen, sondern auch im Alltag für Sie da sein – egal, ob Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt oder Erstattung einer Sehhilfe. Eine Auslandskrankenversicherung von APRIL International bietet Ihnen umfassende Leistungen und darüber hinaus zusätzliche Angebote und Services wie Rechtsberatung und Übersetzungsservice.
Häufig nehmen Reisende und Auswanderer an, eine günstige Reisekrankenversicherung böte ein Jahr lang Schutz, weil diese Policen stets auf Jahresbasis abgeschlossen werden. Ein Irrtum: Die meisten sind lediglich auf eine maximale Reisedauer von sechs bis acht Wochen pro Reise begrenzt. Danach endet der Versicherungsschutz und lässt sich aus dem Ausland nicht mehr verlängern. Auch wissen viele Langzeitreisende nicht von vornherein, wie lange sie tatsächlich im Ausland bleiben. Für sie ist es deshalb wichtig, ihren Versicherungsschutz auch aus dem Ausland heraus jederzeit verlängern oder ändern zu können. Die Auslandskrankenversicherung von APRIL International lässt sich aus dem Ausland abschließen, jederzeit ändern und mehrmals verlängern.
Ein weiterer wenig bekannter Aspekt ist der Ausschluss von Leistungen im Heimatland. Wer vor Beginn der längeren Reise seine Krankenversicherung kündigt oder vorübergehend ruhen lässt, kann bei einer vorzeitigen, durch Erkrankung bedingten Rückkehr ebenfalls keinen Schutz von seiner Versicherung erwarten. Anders verhält es sich bei der Auslandskrankenversicherung von APRIL International: Ihr Leistungsspektrum ist auch für zeitlich befristete Aufenthalte in Deutschland gültig.
Das Thema des Rücktransports ist ebenfalls ein Punkt, der bei der Auswahl einer Auslandskrankenversicherung zu beachten ist. In Vergleichstests wird stets darauf hingewiesen, welcher Versicherer diese Leistung anbietet, wobei zwischen den Kriterien "medizinisch sinnvoll" und "medizinisch notwendig" unterschieden wird. Bei einer klassischen und durchaus preiswerten Reisekrankenversicherung, wenn es um eine langwierige und teure Behandlung geht, werden die Versicherten meist systematisch in Ihr Heimatland rücktransportiert. Sind die betroffenen Personen in Ihrem Heimatland gesetzlich oder privat versichert, ist die Reisekrankenversicherung von den entstehenden Kosten der medizinischen Behandlung nicht betroffen. Bei April International ist der Rücktransport in das Heimatland eine durchaus mögliche Option. Jedoch suchen wir nicht nach der für uns kostengünstigsten Lösung, sondern nach dem besten Mittel um Ihre Gesundheit zu schützen. Somit sehen die Auslandskrankenversicherungen von APRIL International vor, die medizinischen Kosten, aus einer langwierigen und teuren Behandlung entstanden, zu erstatten und auch durchaus direkt zu übernehmen falls es sich um einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden handelt. Sollte das betroffene Krankenhaus nicht die nötige Infrastruktur besitzen, um die Versicherten zu behandeln, wird in solch einem Fall der Rücktransport in Betracht genommen. Somit besteht für die Versicherten die Möglichkeit die medizinische Behandlungen jeglicher Art an Ort und Stelle durchführen zu lassen und Ihren Aufenthalt im Ausland fortzusetzen und wird somit nicht genötigt in sein Heimatland rücktransportiert zu werden.
Oft schließen Auslandsreisende in Reisebüros und Internetportalen die mit der Urlaubsbuchung angebotenen Versicherungen ab, ohne sich genauer über den eigentlichen Versicherungsschutz zu informieren– ein entscheidender Fehler! Vertragsklauseln sind oft schwammig formuliert und für den Kunden dadurch schwer verständlich. Wenn Versicherungen sich nicht eindeutig verpflichten, muss der Kunde im Zweifel mit Problemen bei der Anerkennung von Behandlungskosten rechnen.
Daher ist es besser, sich zunächst bei einem Versicherungsmakler zu erkundigen. Er vergleicht Angebote im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse seiner Kunden und hilft bei der Auswahl. Ebenfalls ratsam ist die Lektüre von Vergleichstests wie jüngst in der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 6-2015).