Dubai hat 2014 eine gesetzliche Krankenversicherung eingeführt: ein Versicherungssystem zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, das für dort lebende Ausländer und Arbeitgeber bestimmte Verpflichtungen beinhaltet. Es folgt ein Update zu den Besonderheiten dieses speziellen Versicherungsprogramms.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Dubai unterscheidet sich stark vom Sozialversicherungssystem in Deutschland.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten haben Staatsbürger im Allgemeinen kostenlosen Zugang zu allen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen des Landes; für die Nutzung privater Gesundheitseinrichtungen müssen sie jedoch bezahlen. Für die dort lebenden Ausländer gilt, dass sie selbst dafür zuständig sind, alle durch Behandlungen entstehenden Kosten vollständig zu decken, und zwar sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.
Um dieses Problem zu beheben, hat Dubai, ebenso wie Abu Dhabi, entschieden, dass dort lebende Ausländer über eine private Versicherung verfügen müssen. In Dubai besteht für ausländische Arbeitnehmer zwingender Versicherungsschutz durch eine von ihrem Arbeitgeber finanzierte Krankengrundversicherung. Bewohner mit einem anderen Status (Pensionäre, Selbstständige, Arbeitslose, Studenten etc.) müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen.
Die Mindestdeckung umfasst eine ganze Reihe von zwingend vorgeschriebenen Leistungen:
Versicherungsschutz für medizinische Notfälle,
Zugang zu einem Arzt für Allgemeinmedizin,
Konsultationen bei Fachärzten nach Überweisung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin,
Tests, Untersuchungen und Behandlungen, die der Arzt für Allgemeinmedizin oder ein Facharzt verordnet hat,
wiederherstellende Chirurgie,
Physiotherapie sowie
Betreuung während der Schwangerschaft.
Gut zu wissen: Augenheilkunde- und Zahnbehandlungen sind in der lokalen Krankenversicherung nicht enthalten und dementsprechend in der Krankenversicherung für dort lebende Ausländer nicht zwingend vorgeschrieben.
Seit der Einführung des Krankenversicherungssystems ist es für die Beschaffung eines Visums, wie z. B. einer Aufenthaltserlaubnis, nun zwingend vorgeschrieben, eine von den Behörden genehmigte Krankenversicherung abzuschließen.
Durch diese pauschale Deckung kommt einer großen Anzahl von aus Indien und aus afrikanischen Ländern stammenden Arbeitskräften, die in Dubai tätig sind und vorher keinen Versicherungsschutz hatten, inzwischen eine Krankenversicherung zugute.
Durch diese Maßnahme hat sich auch die Situation für andere dort lebende Ausländer – sowohl aus der Mittel- als auch aus der Oberschicht – geändert: seitdem müssen sie alle bei staatlich zugelassenen lokalen Gesellschaften versichert sein, die befugt sind, Krankenversicherungsverträge anzubieten.
Viele im Ausland lebende Personen entscheiden sich jedoch dafür, ihre Krankengrundversicherung durch eine ergänzende internationale Versicherung aufzustocken, die ihnen die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen ermöglicht:
Zugang zu privaten Gesundheitseinrichtungen des Landes, wodurch man die in bestimmten öffentlichen Einrichtungen unvermeidbaren Wartezeiten umgeht,
Versicherungsschutz für medizinische Versorgung, die nicht nur in den Vereinigten Arabischen Emiraten, sondern auch in anderen Ländern bereitgestellt wird,
Versicherungsschutz für Augenheil- und Zahnbehandlungen,
Unterstützung beim Krankenrücktransport ins Heimatland sowie
Zugang zu medizinischem Beratungsservice über Telekommunikation.