Häufig gestellte Fragen: Fragen zur Auslandskrankenversicherung

Häufig gestellte Fragen: Fragen zur Auslandskrankenversicherung

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Krankenvollversicherung?

  2. Was sind die Obergrenzen des Sozialversicherungssystems meines Heimatlandes, wenn ich mich im Ausland aufhalte?

  3. Was sind die Obergrenzen der an meine Kreditkarte gebundenen Leistungen im Fall eines Auslandsaufenthalts?

  4. Welche versicherungstechnischen Anforderungen müssen erfüllt sein, um ein Schengen-Visum zu erhalten?

  5. Was ist das Working-Holiday-Programm (WHP)?

1. Was ist eine Krankenvollversicherung?

Eine Krankenvollversicherung bietet vollen Versicherungsschutz, ohne dass eine zusätzliche Versicherung notwendig ist und ohne einen Selbstbehalt. Sie verfügen somit vom ersten gezahlten Euro/Dollar an über Versicherungsschutz.

2. Was sind die Obergrenzen des Sozialversicherungssystems meines Heimatlandes, wenn ich mich im Ausland aufhalte?

Im Allgemeinen bieten Sozialversicherungssysteme keinen Versicherungsschutz für im Ausland erbrachte medizinische Versorgung. Wenn sie überhaupt eingreifen, tun sie dies in stark eingeschränkter Form (kein Krankenrücktransport ins Heimatland, auf der Basis der im Herkunftsland gezahlten Tarife berechnete Erstattungen, Deckung nur für wenige Monate gültig, lange Verzögerungen bei der Erstattung, Notwendigkeit, Kosten zu verauslagen etc.).

3. Was sind die Obergrenzen der an meine Kreditkarte gebundenen Leistungen im Fall eines Auslandsaufenthalts?

Die von Kreditkarten angebotene Deckung funktioniert ausschließlich für Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten. Bei einer „einfachen“ Kreditkarte besteht ein Mindestselbstbehalt von EUR/USD 50 pro Vorgang bei einem Gesamterstattungslimit von EUR/USD 11.000. In einigen Ländern, z. B. in den USA, in Singapur und Hongkong, erweist sich diese Obergrenze im Fall eines Krankenhausaufenthalts häufig als unzureichend.

4. Welche versicherungstechnischen Anforderungen müssen erfüllt sein, um ein Schengen-Visum zu erhalten?

Für die Beschaffung eines Schengen-Visums ist eine Versicherung zwingend vorgeschrieben. Ihre Versicherung muss mindestens Folgendes beinhalten:

  • Deckung von Heilbehandlungskosten mit einem Mindestlimit von EUR 30.000,

  • Unterstützung beim Krankenrücktransport ins Heimatland.

5. Was ist das Working-Holiday-Programm (WHP)?

Das WHP ermöglicht es Studierenden aus den teilnehmenden Ländern, die unter 35 Jahre alt sind, sich in vielen Ländern weltweit bis zu 12 Monate (und manchmal länger) aufzuhalten. Mit einem Working-Holiday-Visum (WHV) können Sie ein teilnehmendes Land besuchen und dürfen dort arbeiten. Für eine Reihe von Zielen ist eine internationale Versicherung erforderlich. Dies gilt insbesondere für Kanada, wo eine Krankenversicherung und eine Versicherung für den Rücktransport ins Heimatland für die Dauer des WHP zwingend vorgeschrieben sind.