Häufig gestellte Fragen: Covid-19

Häufig gestellte Fragen: Covid-19

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie verschiebe ich die Daten eines Versicherungsvertrags aufgrund von COVID-19 bzw. wie ändere sie?

  2. Ist es möglich, einen Versicherungsvertrag wegen einer vorzeitigen Rückkehr zu kündigen?

  3. Ist es möglich, für einen Auslandsaufenthalt eine Reise-/zeitlich befristete Versicherung abzuschließen?

  4. Ist es möglich, meine Versicherung zu verlängern, wenn ich nicht in mein Herkunftsland zurückkehren kann?

  5. Ich beabsichtige, mich in mein Heimatland zurückbringen zu lassen. Was sollte ich tun?

  6. Welchen Versicherungsschutz habe ich, wenn ich mich mit COVID-19 anstecke?

  7. Mein Hochschulprogramm im Ausland wird unterbrochen. Was kann ich tun?

  8. Besteht die Möglichkeit, meine Prämien vorübergehend auszusetzen?

  9. Sind COVID-19-Tests im Versicherungsschutz enthalten?

  10. Sind COVID-19-Impfstoffe im Versicherungsschutz enthalten?

1. Wie verschiebe ich die Daten eines Versicherungsvertrags aufgrund von COVID-19 bzw. wie ändere sie?

Wenn die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, können Sie uns unter den folgenden E-Mail-Adressen kontaktieren:

2. Ist es möglich, einen Versicherungsvertrag wegen einer vorzeitigen Rückkehr zu kündigen?

Ja. Wenn Sie eine zeitlich befristete Versicherung, eine Reise- oder eine Studentenversicherung abgeschlossen haben, vereinfachen wir die üblichen Kündigungsformalitäten. Wir können einen Kündigungsantrag bei Vorlage des Tickets für den Rückflug in Ihr Heimatland akzeptieren. Hinweis: Bei zeitlich befristeten Versicherungen, die nach dem 17. Juni 2020 abgeschlossen wurden, werden die Prämien für die ersten 3 Monate im Fall einer vorzeitigen Kündigung fällig und zahlbar.

3. Ist es möglich, für einen Auslandsaufenthalt eine Reise-/zeitlich befristete Versicherung abzuschließen?

Ja. Wir bieten die Lösung MyTravel Cover an, mit der für Aufenthalte im Ausland von bis zu 12 Monaten Krankenversicherung, Unterstützung, Gepäckversicherung und Privathaftpflichtdeckung angeboten werden. Aufgrund von konkreten Ereignissen, die eventuell an einigen Zielorten stattfinden, besteht dort ggf. kein Versicherungsschutz. Wir bieten auch spezielle Lösungen für Studierende an.

4. Ist es möglich, meine Versicherung zu verlängern, wenn ich nicht in mein Herkunftsland zurückkehren kann?

Ja. Wir können Ihnen anbieten, Ihre APRIL International-Versicherung um mindestens 15 Tage zu verlängern. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an: adhesiontemporaire.expat@april-international.com, in der die gewünschte Dauer des Versicherungsschutzes und Ihre aktuelle Policennummer angegeben sind.

5. Ich beabsichtige, mich in mein Heimatland zurückbringen zu lassen. Was sollte ich tun?

Es existieren mehrere mögliche Szenarien:

1. Sie müssen aus medizinischen Gründen in Ihr Heimatland zurücktransportiert werden (im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls oder wenn Sie wegen Ihrer medizinischen Vorgeschichte durch COVID-19 stark gefährdet sind). In diesem Fall koordinieren unsere Partnerdienstleister Ihren Rücktransport ins Heimatland.

2. Sie wollen entweder aufgrund Ihrer Angst, sich mit COVID-19 zu infizieren, oder auf Empfehlung der Behörden in Ihr Herkunftsland zurückkehren. In diesen Fällen können wir leider nicht eingreifen und uns um Ihre Rückkehr kümmern. Dies ist Bestandteil der von unserer Versicherung ausgeschlossenen Leistungen, ebenso wie bei allen anderen auf dem Markt angebotenen Versicherungen.

Wenn die Behörden Sie zur Rückkehr anhalten und Ihr Flug gestrichen wird oder Sie bei der Buchung Ihres Rückflugtickets auf Schwierigkeiten stoßen, empfehlen wir Ihnen Folgendes:

  • Nehmen Sie zuerst mit Ihrer Fluglinie oder Ihrem Reisebüro Kontakt auf;

  • wenden Sie sich anschließend an die Botschaft oder das Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, um Informationen über eine mögliche Regelung für die Rückkehr einzuholen, die von Ihrem Herkunftsland organisiert wird;

  • wenden Sie sich schließlich an unsere Partnerdienstleister, die in Abhängigkeit von den Kapazitäten der Fluglinien ihr Möglichstes tun werden, um Sie bei Ihren Bemühungen zu unterstützen.

6.Welchen Versicherungsschutz habe ich, wenn ich mich mit COVID-19 anstecke?

Die Leistungen für „Heilbehandlungskosten“, die in allen unseren Versicherungen angeboten werden, gelten für den Fall des Verdachts oder der Feststellung des Coronavirus. In diesem konkreten Zusammenhang sind bisher noch keine „erforschenden“ Behandlungen entdeckt worden, d. h. ärztlich verordnete Behandlungen, die Ärzte zur Behandlung dieser Krankheit testen, fallen offensichtlich unter den Versicherungsschutz, da noch kein Heilmittel gefunden wurde. Dies gilt ebenfalls für zwangsweise erfolgende Krankenhauseinweisungen zu Quarantänezwecken.

7. Mein Hochschulprogramm im Ausland wird unterbrochen. Was kann ich tun?

Wenn Ihr Hochschulprogramm vollständig unterbrochen wird, können Sie eine Stornierung Ihrer Police wegen vorzeitiger Rückkehr beantragen, indem Sie uns als Nachweis eine Kopie Ihres Tickets für den Rückflug in Ihr Heimatland zusenden. Wird Ihr Hochschulprogramm vorübergehend unterbrochen, haben Sie in dem Land, in dem Sie Staatsbürger sind, für weitere 90 aufeinanderfolgende Tage Versicherungsschutz, und der Versicherungsschutz besteht erneut, wenn Sie Ihr Studium wieder aufnehmen. Bei speziellen Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter info.expat@april-international.com oder telefonisch unter +33 (0)1 73 02 93 93.

8. Besteht die Möglichkeit, meine Prämien vorübergehend auszusetzen?

Unter Berücksichtigung spezifischer Fälle im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie können Sie sich per E-Mail unter info.expat@april-international.com direkt an unser Team wenden.

9. Sind COVID-19-Tests im Versicherungsschutz enthalten?

Versicherungsschutz besteht für PCR-, Antigentests und serologische Tests nach ärztlicher Verordnung und innerhalb der Grenzen der in der Versicherung vorgesehenen Leistungen.

10. Sind COVID-19-Impfstoffe im Versicherungsschutz enthalten?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz bei COVID-19 haben, können Sie uns kontaktieren, indem Sie hier klicken.